FAQ

Grundlegende Informationen

Was ist das Ziel der Rahmenbekanntmachung CooperationVET?

Die Rahmenbekanntmachung CooperationVET zielt darauf ab, Partnerländer des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) bei ihren Bestrebungen zur Reform ihrer Berufsbildungssysteme und deutsche Unternehmen bei ihrer Fachkräftegewinnung und -qualifizierung im Ausland zu unterstützen. Ausgehend vom jeweiligen Bedarf im Partnerland können unterschiedlichen Themen und Einrichtungen gefördert werden. Was genau im Rahmen eines Projektes umgesetzt werden soll, wird in den einzelnen Förderaufrufen beschrieben und veröffentlicht. Grundsätzlich können Sondierungsprojekte (i. d. R. mit einer Dauer von bis zu zwölf Monaten) und Kooperationsprojekte (i. d. R. mit einer Dauer von bis zu drei Jahren) gefördert werden.

Was ist das Ziel der Rahmenbekanntmachung InternationalVET

Die Rahmenbekanntmachung InternationalVET greift exzellente Ergebnisse vergangener Förderprojekte der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (iBBZ) zum Zwecke des Transfers und der Weiterentwicklung auf. Es soll gezielt der Wissens- und Innovationstransfer nach Deutschland realisiert und die iBBZ als Entwicklungs- und Erprobungsfeld für die Innovation der deutschen Berufsbildung nutzbar gemacht werden. Was genau im Rahmen eines Projektes umgesetzt werden soll, wird in den einzelnen Förderaufrufen beschrieben und veröffentlicht.

Was ist eine Förderbekanntmachung?

Förderbekanntmachungen legen die Regeln und Kriterien fest, an denen sich der Förderer – im Fall von CooperationVET und InternationalVET das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) – sowie die zugehörigen verantwortlichen Stellen bei der Projektskizzenbewertung, der Projektauswahl und der Förderentscheidung orientieren. Außerdem enthält die Förderbekanntmachung alle wichtigen Rahmenbedingungen und Regelungen, die für geförderte Einrichtungen gelten.

Was ist eine Rahmenbekanntmachung?

Das relativ neue Instrumente „Rahmenbekanntmachung“ setzt einen allgemeinen Rahmen für Förderziele und Fördergegenstände, die anlassbezogen zu späteren Zeitpunkten durch Förderaufrufen konkretisiert werden.

Was ist ein Förderaufruf?

Ein Förderaufruf ist eine konkrete Aufforderung an Förderinteressierte, eine Projektskizze einzureichen. Zu den Rahmenbekanntmachungen CooperationVET und InternationalVET sind Förderaufrufe in Planung. Ein Förderaufruf beschreibt die Rahmenbedingungen (bspw. Partnerland, mit dem das Projekt umgesetzt werden soll), die Inhalte (bspw. thematische Schwerpunktsetzung) und die Dauer für Projekte, die gefördert werden können. Jeder Förderaufruf benennt eine Frist, bis zu der die zugehörigen Projektskizzen oder Anträge eingereicht sein müssen.

Wie ist der Weg von der Projektidee zur Projektdurchführung?

Um Projektideen einzuwerben, veröffentlicht das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) auf www.berufsbildung-international.de Förderaufrufe zu den Rahmenbekanntmachungen CooperationVET und InternationalVET. Darüber hinaus können Sie sich als Förderinteressierte auf www.berufsbildung-international.de registrieren. Nach Registrierung werden Sie zusätzlich per E-Mail über neu veröffentlichte Förderaufrufe informiert.

Nach der Veröffentlichung eines Förderaufrufs haben Sie die Möglichkeit, eine Projektskizze entsprechend der festgesetzten Frist einzureichen. Projektskizzen werden einer sorgfältigen Prüfung unterzogen und hinsichtlich ihrer Förderwürdigkeit bewertet. Erhält Ihre Projektskizze eine positive Bewertung, werden Sie aufgefordert, einen formellen Förderantrag zu stellen. Bei der Einreichung des Förderantrags steht Ihnen der DLR Projektträger beratend zur Seite.

Welche Themen innerhalb der beruflichen Bildung können gefördert werden?

Die Förderaufrufe von CooperationVET und InternationalVET definieren spezifische Themen, für die das BMBFSFJ Projekte finanziell unterstützen möchte.

Im Rahmen von CooperationVET orientieren sich die Themen eng an den Kooperationsinteressen sowie den Reformanliegen der Partnerländer des BMBFSFJ. Gemeinsam mit den Partnerländern und an den jeweiligen Berufsbildungsreformen orientiert, sollen modellhafte, innovative Handlungskonzepte der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der iBBZ erprobt werden. Förderfähig sind Projekte, die sich auf die berufliche Erstausbildung, Weiterbildung bis hin zur Aufstiegsfortbildung sowie duale (ausbildungsintegrierte) Studiengänge beziehen.

InternationalVET baut auf den herausragenden Ergebnissen vergangener Förderprojekte der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (iBBZ) auf, um gezielt den Wissens- und Innovationstransfer nach Deutschland zu realisieren. Ziel ist es, die iBBZ als Entwicklungs- und Erprobungsfeld für Innovationen in der deutschen Berufsbildung nutzbar zu machen.

Die Themenbereiche, die hierbei behandelt werden können, umfassen unter anderem die Erforschung relevanter aktueller und zukunftsweisender Fragestellungen innerhalb der iBBZ, die Durchführung von Diskursformaten für Fachleute, sowie die Entwicklung von Instrumenten zur Fachkommunikation und zum Berufsbildungsmarketing. Darüber hinaus werden innovative, berufsbildungsbezogene Lehr- und Lernmodelle sowie Steuerungs- und Kooperationsmodelle berücksichtigt.

Die Projekte können somit spezifische Beiträge zur Bewältigung zentraler Herausforderungen leisten, wie etwa der Digitalisierung und den Auswirkungen des zunehmenden Einsatzes Künstlicher Intelligenz in Arbeits- und Lebenswelten, der Förderung von Mobilität, dem demografischen Wandel, dem Fachkräftemangel sowie Fragen der Integration und sozialen Kohäsion.

In welchen Ländern können Projekte gefördert werden?

Mit der Rahmenbekanntmachung CooperationVET setzt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) grundsätzlich Projekte in den Ländern um, mit denen es im Bereich der beruflichen Bildung zusammenarbeitet. Das BMBFSFJ gibt jeweils in seinen Förderaufrufen für CooperationVET und InternationalVET regional- oder länderspezifische Bezüge bekannt.

Wer kann gefördert werden?

In den Rahmenbekanntmachungen CooperationVET sowie in InternationalVET sind im Abschnitt „Zuwendungsempfänger“ die Einrichtungen beschrieben, die eine BMBFSFJ-Förderung erhalten können. Grundsätzlich können sich deutsche Einrichtungen beteiligen, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind. Besonders angesprochen sind Kammerorganisationen und Gewerkschaften (inkl. deren angeschlossenen Einrichtungen der beruflichen Bildung), das Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern (AHKs), Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insb. KMU), gewerbliche Bildungsanbieter, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Ebenfalls angesprochen sind Landeseinrichtungen (z.B. Landesakademien, Landesinstitute, Träger der Berufsschulen etc.). Die Einrichtungen müssen zusätzlich die Anforderungen der Rahmenbekanntmachungen sowie des jeweiligen Förderaufrufs erfüllen. Beispielweise können dies bestimmte Fach- und/oder Sprachkenntnisse sein.

Müssen alle Dokumente in deutscher Sprache eingereicht werden?

Dokumente sind grundsätzlich in deutscher Sprache vorzulegen. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn eine Übersetzung der Dokumente einen unzumutbaren Mehraufwand bedeuten. Beispielsweise können Absichtserklärungen („Letter of Intent“) mit internationalen Partnern in englischer Sprache verfasst sein. Möglichen Ausnahmen sprechen Sie bitte mit dem DLR Projektträger vor Einreichung von Projektskizzen und Projektanträgen ab.

Wer sind meine Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner?

Für alle Anliegen rund um die Förderung im Rahmen von CooperationVET und InternationalVET ist der DLR Projektträger (DLR-PT) Ihr Ansprechpartner. Die Kontaktdaten der fachlichen und administrativen Ansprechpersonen des DLR-PT sind unter www.berufsbildung-international.de/kontakt/ und in den jeweiligen Förderaufrufen zu finden.

Für Förderinteressierte / Projektskizzeneinreichende

Was ist ein Projektverbund?

Projekte können als Einzelvorhaben oder als Teilvorhaben eines Verbundprojektes durchgeführt werden. Verbundprojekte entstehen, wenn mindestens zwei Verbundpartner (z.B. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wissenschaftliche Einrichtungen) auf Grundlage eines gemeinsamen Arbeits-, Zeit- und Ressourcenplans arbeitsteilig zusammenarbeiten und hierfür jeweils gefördert werden. Nicht zu den geförderten Verbundpartnern zählen Dritte, die nur durch Leistungsaustausch im Auftragsverhältnis zuarbeiten. Verbundpartner bearbeiten die Aufgaben im Projekt arbeitsteilig. Ein Teilprojekt übernimmt die Rolle des Verbundkoordinators. Der Verbundkoordinator ist erster Ansprechpartner für den Verbund und ist für die Abstimmung zwischen den Verbundpartnern verantwortlich. Teilprojekte basieren jedoch auf jeweils eigenen Zuwendungen. Jeder Zuwendungsempfänger ist für seine Zuwendung im Sinne des Zuwendungsrechts verantwortlich. Einzelheiten der Zusammenarbeit regeln die Partner durch eine schriftliche Kooperationsvereinbarung. Ob ein Verbund aus verschiedenen geförderten Einrichtungen notwendig oder möglich ist, ergibt sich aus den spezifischen Anforderungen der Förderaufrufe. In der Skizzenstufe sind verbundübergreifende Projektskizzen, die alle geplanten Teilprojekte umfassen, vorzulegen.

Wie kann ich eine Projektskizze einreichen?

Sie können nur dann eine Projektskizze einreichen, wenn die sich auf einen aktuellen Förderaufruf bezieht. Sie können die Projektskizze über das System Easy-Online oder per Post einreichen. Für die Erstellung einer Projektskizze stellt der DLR Projektträger Ihnen ein Formular zur Verfügung (zu finden auch als Download unter https://www.berufsbildung-international.de/foerderung/informationen-zur-foerderung/).

Bei geplanten Verbundprojekten: In der Skizzenstufe sind verbundübergreifende Projektskizzen, die alle geplanten Teilprojekte umfassen, vorzulegen.

Wann kann ich eine Projektskizze einreichen?

In den Förderaufrufen werden jeweils die Fristen genannt, innerhalb derer Projektskizzen über das Portal Easy-Online eingereicht werden müssen. Sie können die Unterlagen auch per Post einsenden. Bei geplanten Verbundprojekten: In der Skizzenstufe sind verbundübergreifende Projektskizzen, die alle geplanten Teilprojekte umfassen, vorzulegen.

Welchen Inhalt muss eine Projektskizze haben?

Für Projektskizzen stellt der DLR Projektträger ein Formular zum Download zur Verfügung. Das Formular gibt die Gliederung der Projektskizze und die notwendigen Inhalte vor. Die Gliederung der Projektskizze kann der jeweiligen Bekanntmachung unter „Vorlage und Auswahl von Projektskizzen“ (CooperationVET unter Punkt 7.2.1 oder InternationalVET unter 7.2.2.1) entnommen werden.

Bei geplanten Verbundprojekten: In der Skizzenstufe sind verbundübergreifende Projektskizzen, die alle geplanten Teilprojekte umfassen, vorzulegen.

Welche Laufzeit darf ein Projekt haben?

Die Laufzeiten für Projekte können unterschiedlich sein. In den Förderaufrufen für CooperationVET sowie InternationalVET werden Projektlaufzeiten weiter spezifiziert.

CooperationVET unterscheidet zusätzlich in Sondierungsprojekte und Kooperationsprojekte. In der Regel ist der angedachte Zeitraum für Sondierungsprojekte bis zu zwölf Monate und für Kooperationsprojekte bis zu drei Jahre.

Wann erhalte ich eine Rückmeldung zur eingereichten Projektskizze?

Eingegangene Projektskizzen werden im Rahmen eines Auswahlprozesses bewertet. Zur Bewertung der Skizzen werden gegebenenfalls externe Gutachterinnen und Gutachter hinzugezogen. Das Auswahlergebnis des BMBFSFJ wird Ihnen schriftlich mitgeteilt, wenn das Auswahlverfahren abgeschlossen ist. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, werden Sie aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. In der Regel erfolgt eine Rückmeldung spätestens drei Monate nach Vorlage der Projektskizze.

Kann ich eine Projektskizze zur Vorabprüfung einreichen?

Aus Gründen der Gleichbehandlung ist eine Vorabprüfung von Projektskizzen durch den DLR-PT nicht möglich. Die in den Förderaufrufen genannten Ansprechpersonen geben telefonische Auskünfte.

Was ist Easy-Online?

Easy-Online ist ein von den Einrichtungen des Bundes standardmäßig genutztes elektronisches System, über das Projektskizzen und Projektanträge eingereicht werden können. Projektskizzen zu den Förderaufrufen im Rahmen von CooperationVET und InternationalVET sind ebenfalls über Easy-Online einzureichen.

Können Einrichtungen im Ausland gefördert werden?

Einrichtungen im Ausland können durch CooperationVET und InternationalVET nicht gefördert werden. Für geförderte Einrichtungen wird eine Betriebsstätte bzw. Niederlassung in Deutschland verlangt. Ausgenommen hiervon ist das Netzwerk der Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs).

Welche finanziellen Angaben müssen in der Projektskizze gemacht werden?

In der Projektskizze reicht es, wenn Sie die geplanten Ausgaben bzw. Kosten als Summe je Ausgabeposition angeben (d.h. z.B. alle Ausgaben für die Vergabe von Aufträgen als Summe). Die Ausgaben bzw. Kosten der Projektskizze sollen nach Personal, Reisemitteln, Sachmitteln und möglichen Auftragsvergaben unterscheiden. Dabei sind jeweils die Ausgaben bzw. Kosten auf die verschiedenen Jahre zu verteilen. Die größten und wichtigsten Ausgaben bzw. Kosten sind in der Projektskizze im Rahmen der Konzeptdarstellung zu erläutern. Die finanzielle Planung soll dabei wirtschaftlich und sparsam sein.

Bei geplanten Verbundprojekten: In der Skizzenstufe sind verbundübergreifende Projektskizzen, die alle geplanten Teilprojekte umfassen, vorzulegen. Die verbundübergreifende Darstellung betrifft auch die Finanzierungsplanung.

Welchen finanziellen Umfang darf eine Projektskizze haben?

Die Finanzierung ergibt sich aus einem effizienten Arbeits-, Zeit- und Ressourcenplan. Sie muss bedarfsgerecht an den Anforderungen des jeweiligen Förderaufrufes orientiert sein und den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Grundsätzlich sind nur Ausgaben bzw. Kosten zuwendungsfähig, die für eine Projektumsetzung zwingend erforderlich sind. Beispielsweise können keine Ausgaben bzw. Kosten für Grundausstattung bei den geförderten Einrichtungen geltend gemacht werden.

Für Antrageinreichende

Wann darf ich einen Antrag auf Zuwendung einreichen?

Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, werden Sie innerhalb von drei Monaten vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) oder vom DLR Projektträger schriftlich aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Der DLR Projektträger steht Ihnen gerne beratend zur Seite.

Was ist ein Antragsberatungsgespräch?

Mit Aufforderung zur Antragseinreichung bietet der DLR Projektträger Ihnen ein Antragsberatungsgesprächs an. Ziel des Gesprächs ist es, vor Einreichung aller Unterlagen, Fragen zu klären und Anpassungsbedarfe zu identifizieren.

Den individuellen Termin des Antragsberatungsgesprächs stimmen Sie bitte mit dem DLR Projektträger ab. Für ein Antragsberatungsgespräch reichen Sie bitte mindestens eine Woche vor Termin einen Antragsentwurf sowie den Entwurf einer Vorhabenbeschreibung ein.

Wie reiche ich einen Antrag ein?

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das elektronischen Antragssystems easy-Online zu nutzen. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragsstellung in Papierform möglich.

Bei geplanten Verbundprojekten: In der Antragsphase muss jeder Verbundpartner einen eigenen Antrag erstellen und einreichen.

Welchen Inhalt hat ein vollständiger Antrag auf Zuwendung?

Ein vollständiger Antrag besteht mindestens aus dem Antrag auf Zuwendung und einer Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache.

Zur Erstellung des Antrags auf Zuwendung ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems easy-Online erforderlich. Neben den Angaben zur Finanzierung in easy-Online sind als Anlage ggf. weitere detaillierte Angaben und Begründungen zur Finanzierung (bei Verbundvorhaben nach Teilvorhaben differenziert) beizufügen.

Für die Vorhabenbeschreibung muss mindestens die Gliederung der Richtlinien für Zuwendungsanträge berücksichtigt werden. Darüber hinaus soll die Vorhabenbeschreibung – bei Verbundprojekten verbundübergreifend – folgende Inhalte darstellen:

  1. inklusive einer ausführlichen Arbeits-, Zeit- und Ressourcenplanung; die Arbeits-, Zeit- und Ressourcenplanung muss bei Verbundvorhaben Aufschluss über das gesamte Verbundvorhaben geben und zugleich die Arbeits-, Zeit- und Ressourcenplanung des zu beantragenden Teilvorhabens in differenzierter Weise darlegen;
  2. inklusive ausführlichem Verwertungsplan; der Verwertungsplan muss bei Verbundvorhaben Aufschluss über das gesamte Verbundvorhaben geben und zugleich die spezifische Verwertungsplanung des zu beantragenden Teilvorhabens in differenzierter Weise darlegen;
  3. inklusive Darstellung der geplanten Verankerung der Maßnahmen in den jeweiligen Zielregionen und Planungen zur Öffentlichkeitsarbeit;
  4. inklusive detaillierter Darstellung der Anwendung erwarteter Ergebnisse.

Weitere notwendige Anlagen können Nachweise über Interessenbekundungen (beispielsweise Letters of Intent) von zur Durchführung notwendigen Partnern in Deutschland sowie ggf. in der jeweiligen Zielregion sein.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Formularschrank des Bundes abgerufen oder beim DLR Projektträger angefordert werden.

Der DLR Projektträger steht Ihnen gern beratend zur Seite.