Förderung

Personen setzen ein Puzzle zusammen
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Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert die internationale Berufsbildungszusammenarbeit (iBBZ) durch zwei zentrale Instrumente: CooperationVET und InternationalVET.

Die Rahmenbekanntmachung CooperationVET ist das zentrale Instrument des BMBFSFJ zur Förderung von Projekten in den BMBFSFJ-Partnerländern in der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit. Gegenstand der bilateralen Berufsbildungskooperationen sind in der Regel die Absichten des jeweiligen Partnerlandes zur Reform des eigenen Berufsbildungssystems. Projektförderung in der iBBZ dient dazu, Expertenwissen und Umsetzungskompetenzen aus Deutschland den Partnerländern zur Verfügung zu stellen. In Pilotprojekten werden Beispiele guter Praxis zu verschiedenen Themen der Berufsbildung entwickelt und erprobt und können Impulse für die Reformen der Partnerländer entfalten.

Durch die Stärkung praxisorientierter und betrieblicher Berufsbildung in den Partnerländern kann das Beschäftigungspotential vor Ort gesteigert werden.

InternationalVET ergänzt dieses Instrumentarium, indem es Förderprojekte unterstützt, die im direkten Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen. Im Fokus steht dabei der Transfer exzellenter Ergebnisse und innovativer Ansätze aus der internationalen Zusammenarbeit zurück nach Deutschland. Damit wird die iBBZ als Entwicklungs- und Erprobungsfeld für die Innovation der deutschen Berufsbildung nutzbar gemacht und der Wissenstransfer gezielt realisiert.

CooperationVET

Die Rahmenbekanntmachung CooperationVET ist das zentrale Instrument des BMBFSFJ zur Förderung von Projekten in der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit.

Die Förderrichtlinie CooperationVET ist in zwei Module unterteilt, die unabhängig voneinander gefördert werden können:

  1. Sondierungsprojekte:
    Sondierungsprojekte unterstützen den Auf- bzw. Ausbau von Berufsbildungskooperationen. Die Projekte sollen dabei Potentiale für die Kooperation oder auch mögliche Bedarfe im Partnerland sondieren und identifizieren
  2. Kooperationsprojekte:
    Kooperationsprojekte sollen der Ausgestaltung einer Berufsbildungskooperation dienen. Darüber hinaus sollen Kooperationsprojekte die Reformbestrebungen des jeweiligen Partnerlandes unterstützen. In Kooperationsprojekte können neue Modelle, Instrumente, Verfahren und Konzepte in Anlehnung an eine duale Aus- und Weiterbildung entwickelt und erprobt werden.

Das Antragsverfahren ist grundsätzlich zweistufig angelegt. Mit der Umsetzung der Förderinitiative ist der DLR Projektträger beauftragt.

InternationalVET

Die Rahmenbekanntmachung InternationalVET flankiert als ergänzendes Förderinstrument die Rahmenbekanntmachung CooperationVET.
Die Projekte der Rahmenbekanntmachung InternationalVET sollen Wissens-, Erfahrungs- und Beziehungsressourcen der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (iBBZ) erschließen. Damit sollen sie zur Stärkung und Weiterentwicklung der iBBZ bzw. zur Internationalisierung und Innovation der deutschen Berufsbildung beitragen.

Die Rahmenbekanntmachung InternationalVET zielt auf die folgenden Maßnahmentypen:

  • Erforschung relevanter aktueller und zukunftsweisender Fragestellungen in der iBBZ,
  • Diskursformate für Expertinnen und Experten,
  • Instrumente der Fachkommunikation und des Berufsbildungsmarketings,
  • innovative, berufsbildungsbezogene Lehr- und Lern- sowie Steuerungs- und Kooperationsmodelle.

Das Antragsverfahren kann ein- oder zweistufig angelegt sein. Mit der Umsetzung der Förderinitiative ist der DLR Projektträger beauftragt.

In bis zu sechs Schritten zur Förderung

Die Rahmenbekanntmachung CooperationVET setzt ausschließlich ein zweistufiges Förderverfahren um. Die Rahmenbekanntmachung InternationalVET ermöglicht die Förderung im ein- oder zweistufigen Verfahren.

Zweistufiges Antragsverfahren (CooperationVET und InternationalVET)Einstufiges Antragsverfahren (InternationalVET)
1. Registrierung als förderinteressierte Organisation

2. Veröffentlichung eines länder- oder themenspezifischen Förderaufrufs durch das BMBFSFJ

3. Einreichen einer Projektskizze als Förderinteressierter

4. Begutachtung der Projektskizzen

5. Aufforderung zum Einreichen eines förmlichen Antrages auf Förderung

6. Bewilligung des Projektantrages durch das BMBFSFJ
1. Registrierung als förderinteressierte Organisation

2. Veröffentlichung eines länder- oder themenspezifischen Förderaufrufs durch das BMBFSFJ

3. Einreichung eines Antrags aufgrund einer direkten Aufforderung des BMBFSFJ

4. Bewilligung des Projektantrages durch das BMBFSFJ



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FAQ – Häufig gestellte Fragen

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