FAQ

Grundlegende Informationen:

Was ist das Ziel der Rahmenbekanntmachung CooperationVET?

Die Rahmenbekanntmachung CooperationVET zielt darauf ab, Partnerländer des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bei ihren Bestrebungen zur Reform ihrer Berufsbildungssysteme und deutsche Unternehmen bei ihrer Fachkräftegewinnung und -qualifizierung im Ausland zu unterstützen. Ausgehend vom jeweiligen Bedarf im Partnerland können unterschiedlichen Themen und Einrichtungen gefördert werden. Was genau im Rahmen eines Projektes umgesetzt werden soll, wird in den einzelnen Förderaufrufen beschrieben und veröffentlicht. Grundsätzlich können Sondierungsprojekte (i. d. R. mit einer Dauer von bis zu zwölf Monaten) und Kooperationsprojekte (i. d. R. mit einer Dauer von bis zu drei Jahren) gefördert werden.

Was ist eine Förderbekanntmachung?

Förderbekanntmachungen legen die Regeln und Kriterien fest, an denen sich der Förderer – im Fall von CooperationVET das Bundesministerium für Bildung und Forschung – sowie die zugehörigen verantwortlichen Stellen bei der Projektskizzenbewertung, der Projektauswahl und der Förderentscheidung orientieren. Außerdem enthält die Förderbekanntmachung alle wichtigen Rahmenbedingungen und Regelungen, die für geförderte Einrichtungen gelten.

Was ist eine Rahmenbekanntmachung?

Das relativ neue Instrumente „Rahmenbekanntmachung“ setzt einen allgemeinen Rahmen für Förderziele und Fördergegenstände, die anlassbezogen zu späteren Zeitpunkten durch Förderaufrufen konkretisiert werden.

Was ist ein Förderaufruf?

Ein Förderaufruf ist eine konkrete Aufforderung an Förderinteressierte, eine Projektskizze einzureichen. Zur Rahmenbekanntmachung CooperationVET sind in den kommenden Monaten und Jahren Förderaufrufe vorgeplant, die sich jeweils auf ein bestimmtes Partnerland beziehen. Ein Förderaufruf beschreibt die Rahmenbedingungen, die Inhalte und die Dauer für Projekte, die gefördert werden können. Jeder Förderaufruf benennt eine Frist, bis zu der die zugehörigen Projektskizzen eingereicht sein müssen.

Wie ist der Weg von der Projektidee zur Projektdurchführung?

Um Projektideen einzuwerben, veröffentlicht das BMBF auf www.berufsbildung-international.de Förderaufrufe zur Rahmenbekanntmachung CooperationVET. Darüber hinaus können Sie sich als Förderinteressierte auf www.berufsbildung-international.de registrieren. Nach Registrierung werden Sie zusätzlich per E-Mail über Förderaufrufe informiert.

Nach Veröffentlichung von Förderaufrufen reichen Sie fristgerecht eine Projektskizze ein. Die Projektskizze werden geprüft und hinsichtlich ihrer Förderwürdigkeit bewertet. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, werden Sie aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Bei der Einreichung des Förderantrages werden Sie durch den DLR-Projektträger beraten.

Welche Themen innerhalb der beruflichen Bildung können gefördert werden?

Die Themen sind an den Kooperationsinteressen und Reformanliegen der Partnerländer des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ausgerichtet und berücksichtigen dabei soweit möglich die Interessen der dort tätigen deutschen Unternehmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung. Die Förderaufrufe von CooperationVET benennen spezifische Themen, zu denen ein Projekt durch das BMBF gefördert werden soll. Förderfähig sind Projekte der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung bis zur Aufstiegsfortbildung und dualen (ausbildungsintegrierten) Studiengängen.

In welchen Ländern können Projekte gefördert werden?

Mit der Rahmenbekanntmachung CooperationVET setzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Projekte in den Ländern um, mit denen es im Bereich der beruflichen Bildung zusammenarbeitet. Das BMBF gibt jeweils in seinen Förderaufrufen bekannt, in welchem Partnerland aktuell ein Projekt gefördert werden soll.

Wer kann gefördert werden?

In der Rahmenbekanntmachung CooperationVET sind im Abschnitt „Zuwendungsempfänger“ die Einrichtungen beschrieben, die eine BMBF-Förderung erhalten können. Grundsätzlich können sich Einrichtungen beteiligen, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind. Besonders angesprochen sind Kammerorganisationen und Gewerkschaften (inkl. deren angeschlossenen Einrichtungen der beruflichen Bildung), das Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern (AHKs), Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insb. KMU), gewerbliche Bildungsanbieter, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Ebenfalls angesprochen sind Landeseinrichtungen (z.B. Landesakademien, Landesinstitute, Träger der Berufsschulen etc.). Die Einrichtungen müssen zusätzlich die Anforderungen der Rahmenbekanntmachung CooperationVET sowie des jeweiligen Förderaufrufs erfüllen. Beispielweise können dies bestimmte Fach- und/oder Sprachkenntnisse sein.

Müssen alle Dokumente in deutscher Sprache eingereicht werden?

Dokumente sind grundsätzlich in deutscher Sprache vorzulegen. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn eine Übersetzung der Dokumente einen unzumutbaren Mehraufwand bedeuten. Beispielsweise können Absichtserklärungen („Letter of Intent“) mit internationalen Partnern in englischer Sprache verfasst sein. Eine mögliche Ausnahme ist mit dem DLR-Projektträger vorab zu besprechen.

Wer sind meine Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner?

Für alle Anliegen rund um die Förderung im Rahmen von CooperationVET ist der DLR-Projektträger (DLR-PT) Ihr Ansprechpartner. Die Kontaktdaten der fachlichen und administrativen Ansprechpersonen des DLR-PT sind unter www.berufsbildung-international.de und in den jeweiligen Förderaufrufen zu finden.

Für Förderinteressierte / Projektskizzeneinreichende:

Was ist ein Projektverbund?

Projekte können als Einzelvorhaben oder als Teilvorhaben eines Verbundprojektes durchgeführt werden. Verbundprojekte entstehen, wenn mindestens zwei Verbundpartner (z.B. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wissenschaftliche Einrichtungen) auf Grundlage eines gemeinsamen Arbeits-, Zeit- und Ressourcenplans arbeitsteilig zusammenarbeiten und hierfür jeweils gefördert werden. Nicht zu den geförderten Verbundpartnern zählen Dritte, die nur durch Leistungsaustausch im Auftragsverhältnis zuarbeiten. Verbundpartner bearbeiten die Aufgaben im Projekt arbeitsteilig. Ein Teilprojekt übernimmt die Rolle des Verbundkoordinators. Der Verbundkoordinator ist erster Ansprechpartner für den Verbund und ist für die Abstimmung zwischen den Verbundpartnern verantwortlich. Teilprojekte basieren jedoch auf jeweils eigenen Zuwendungen. Jeder Zuwendungsempfänger ist für seine Zuwendung im Sinne des Zuwendungsrechts verantwortlich. Einzelheiten der Zusammenarbeit regeln die Partner durch eine schriftliche Kooperationsvereinbarung. Ob ein Verbund aus verschiedenen geförderten Einrichtungen notwendig oder möglich ist, ergibt sich aus den spezifischen Anforderungen der Förderaufrufe. In der Skizzenstufe sind verbundübergreifende Projektskizzen, die alle geplanten Teilprojekte umfassen, vorzulegen.

Wie kann ich eine Projektskizze einreichen?

Sie können nur dann eine Projektskizze einreichen, wenn die sich auf einen aktuellen Förderaufruf bezieht. Sie können die Projektskizze über das System Easy-Online oder per Post einreichen. Für die Erstellung einer Projektskizze stellt der DLR-Projektträger (DLR-PT) Ihnen ein elektronisches Formular zur Verfügung (zu finden auch als Download unter www.berufsbildung-international.de). Bei geplanten Verbundprojekten: In der Skizzenstufe sind verbundübergreifende Projektskizzen, die alle geplanten Teilprojekte umfassen, vorzulegen.

Wann kann ich eine Projektskizze einreichen?

In den Förderaufrufen werden jeweils die Fristen genannt, innerhalb derer Projektskizzen über das Portal Easy-Online eingereicht werden müssen. Sie können die Unterlagen auch per Post einsenden. Bei geplanten Verbundprojekten: In der Skizzenstufe sind verbundübergreifende Projektskizzen, die alle geplanten Teilprojekte umfassen, vorzulegen.

Welchen Inhalt muss eine Projektskizze haben?

Für Projektskizzen stellt der DLR-Projektträger (DLR-PT) ein Formular zum Download zur Verfügung. Das Formular gibt die Gliederung der Projektskizze und die notwendigen Inhalte vor. Die Gliederung der Projektskizze kann auch der Rahmenbekanntmachung CooperationVET unter Punkt 7.2.1 „Vorlage und Auswahl von Projektskizzen“ entnommen werden. Bei geplanten Verbundprojekten: In der Skizzenstufe sind verbundübergreifende Projektskizzen, die alle geplanten Teilprojekte umfassen, vorzulegen.

Welche Laufzeit darf ein Projekt haben?

Die Laufzeiten für Projekte können unterschiedlich sein. CooperationVET unterscheidet in Sondierungsprojekte und Kooperationsprojekte. In der Regel ist der angedachte Zeitraum für Sondierungsprojekte bis zu zwölf Monate und für Kooperationsprojekte bis zu drei Jahre. In den Förderaufrufen können Projektlaufzeiten jedoch weiter spezifiziert sein.

Wann erhalte ich eine Rückmeldung zur eingereichten Projektskizze?

Eingegangene Projektskizzen werden im Rahmen eines Auswahlprozesses bewertet. Zur Bewertung der Skizzen werden gegebenenfalls externe Gutachterinnen und Gutachter hinzugezogen. Das Auswahlergebnis des BMBF wird Ihnen schriftlich mitgeteilt, wenn das Auswahlverfahren abgeschlossen ist. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, werden Sie aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. In der Regel erfolgt eine Rückmeldung spätestens drei Monate nach Vorlage der Projektskizze.

Kann ich eine Projektskizze zur Vorabprüfung einreichen?

Aus Gründen der Gleichbehandlung ist eine Vorabprüfung von Projektskizzen durch den DLR-PT nicht möglich. Die in den Förderaufrufen genannten Ansprechpersonen geben telefonische Auskünfte.

Was ist Easy-Online?

Easy-Online ist ein von den Einrichtungen des Bundes standardmäßig genutztes elektronisches System, über das Projektskizzen und Projektanträge eingereicht werden können. Projektskizzen zu den Förderaufrufen im Rahmen von CooperationVET sind ebenfalls über Easy-Online einzureichen.

Können Einrichtungen im Ausland gefördert werden?

Einrichtungen im Ausland können durch CooperationVET nicht gefördert werden. Für geförderte Einrichtungen wird eine Betriebsstätte bzw. Niederlassung in Deutschland verlangt. Ausgenommen hiervon ist das Netzwerk der Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs).

Welche finanziellen Angaben müssen in der Projektskizze gemacht werden?

In der Projektskizze reicht es, wenn Sie die geplanten Ausgaben bzw. Kosten als Summe je Ausgabeposition angeben (d.h. z.B. alle Ausgaben für die Vergabe von Aufträgen als Summe). Die Ausgaben bzw. Kosten der Projektskizze sollen nach Personal, Reisemitteln, Sachmitteln und möglichen Auftragsvergaben unterscheiden. Dabei sind jeweils die Ausgaben bzw. Kosten auf die verschiedenen Jahre zu verteilen. Die größten und wichtigsten Ausgaben bzw. Kosten sind in der Projektskizze im Rahmen der Konzeptdarstellung zu erläutern. Die finanzielle Planung soll dabei wirtschaftlich und sparsam sein. Bei geplanten Verbundprojekten: In der Skizzenstufe sind verbundübergreifende Projektskizzen, die alle geplanten Teilprojekte umfassen, vorzulegen. Die verbundübergreifende Darstellung betrifft auch die Finanzierungsplanung.

Welchen finanziellen Umfang darf eine Projektskizze haben?

Die Finanzierung ergibt sich aus einem effizienten Arbeits-, Zeit- und Ressourcenplan. Sie muss bedarfsgerecht an den Anforderungen des jeweiligen Förderaufrufes orientiert sein und den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Grundsätzlich sind nur Ausgaben bzw. Kosten zuwendungsfähig, die für eine Projektumsetzung zwingend erforderlich sind. Beispielsweise können keine Ausgaben bzw. Kosten für Grundausstattung bei den geförderten Einrichtungen geltend gemacht werden.